Serbske ludowe zastupnistwo
Sorbische/wendische Volksvertretung
Sorbian/Wendish People’s Representation

Die folgenden Hinweise sind als Hilfestellung gedacht. Bindend sind die Formulierungen in der deutschsprachigen Version der gültigen Wahlordnung.

Wahlberechtigte Personen werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Eintragung ist vom Tag des Wahlaufrufs (01.05.2018) bis zum 27.10.2018 möglich.

Die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen werden nach der Bekanntmachung der Wahlvorschläge versandt (17.09.2018, Beginn der Briefwahl). Die Wahl zum Serbski Sejm erfolgt ausschließlich per Brief.

Wer darf Wählerin oder Wähler werden?

§8, §9

Wahlberechtigt sind alle Sorbinnen und Sorben und Wendinnen und Wenden, die sich durch Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als solche bekennen und am letzten Tag der Briefwahl

  • Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wie erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis?

§8-§12

Der Antrag muss Familienname, Vornamen und Geburtsdatum sowie die Anschrift der wahlberechtigten Person entsprechend dem gültigen Personalausweiseintrag enthalten. Er kann schriftlich, durch E-Mail, Eintragung im entsprechenden Onlineformular auf der Homepage www.serbski-sejm.de oder Eintragung in Listen des Wahlausschusses erfolgen.